Kreissatzung

§ 1 Name und Sitz

(1) Die Organisation trägt den Namen GRÜNE JUGEND Kreisverband Saarpfalz – kurz: GRÜNE JUGEND Saarpfalz oder GJ Saarpfalz.

(2) Sie ist politisch und organisatorisch selbstständig und steht in Partnerschaft zu der Partei BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN. Sie versteht sich als der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nahestehende Jugendorganisation.

(3) Der Sitz des Kreisverbandes ist die Landesgeschäftsstelle der GRÜNEN JUGEND Saar. Die Tätigkeit des Kreisverbandes erstreckt sich auf den Landkreis Saarpfalz und dazugehörige Gemeinden bzw. Ortschaften.

(4) Der Kreisverband Saarpfalz ist angegliedert an den Landesverband der GRÜNEN JUGEND und durch diesen auch an den Bundesverband der GRÜNEN JUGEND

Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Kreisverband Saarpfalz sind automatisch Mitglieder des Bundesverbandes der GRÜNEN JUGEND und der GRÜNEN JUGEND Saar.

(5) Die GRÜNE JUGEND Kreisverband Saarpfalz ist über die GRÜNE JUGEND Saar Mitglied der Federation of Young European Green/Fedération des Jeunes écologistes Eropéens (FYEG/FJÉE).

§ 2 Aufgaben

Der Kreisverband Saarpfalz der GRÜNEN JUGEND Saar stellt sich folgende Aufgaben:

(1) Innerhalb der Jugend und Gesellschaft für seine Ziele und Vorstellungen zu wirken, die politischen Vorstellungen seiner Mitglieder. Entsprechend dem gültigen Zusatzprogramm zu artikulieren und zu vertreten.

(2) Politische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit durchzuführen

(3) Kontakte zu anderen Jugendorganisationen auf Kreis- und Landtagsebene zu knüpfen und eine Zusammenarbeit anzustreben sowie durch Kontakte auf nationaler und internationaler Ebene zur Solidarität zwischen Menschen verschiedener Nationalitäten, Weltanschauungen, Kulturen, Religionen und Sexueller Orientierungen beizutragen.

(4) Zusammenarbeit mit dem Landesverband der GRÜNEN JUGEND Saar und anderen Orts-, Stadt- und Kreisverbänden.

(5) Interessenvertretung der Jugend innerhalb der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(6) Unterstützung der Ortsverbände (OV) sowie Stadt- und Gemeinderäte in ihrer Arbeit.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Kreisverband Saarpfalz ist jedes Mitglied des Bundesverbandes der GRÜNEN JUGEND, das im Landkreis Saarpfalz seinen/ihren Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort hat. 

(2) Der Eintritt in die GRÜNE JUGEND Saar ist wahlweise beim Bundesverband oder beim Landesverband möglich.

(3) Näheres zu Mitgliedschaft, insbesondere zur Aufnahme, zum Ende der Mitgliedschaft und zu Mitgliedsbeiträgen, regelt die Satzung des Landesverbandes.

§ 4 Gliederung und Aufbau

(1) Kern der Arbeit der GRÜNEN JUGEND Saar sind die Kreis- (KV), Stadt- (SV) und Ortsverbände (OV). Ein KV, SV bzw. OV, besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Sie bestimmen selbstständig über ihre Angelegenheiten, Strukturen und Finanzen.

(2) Die GRÜNE JUGEND Saarpfalz kann sich in Stadt- und Ortsverbände gliedern, die aus mindestens drei Mitgliedern bestehen. 

(3) Der Kreisverband hat folgende Organe:

  • Die Kreismitgliederversammlung (KMV)
  • Den Kreisvorstand (KVO)

§ 5 Kreismitgliederversammlung (KMV)

(1) Die KMV ist oberstes Organ der GRÜNEN JUGEND Kreisverband Saarpfalz. Sie setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen. 

(2) Die KMV tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Sie wird vom Kreisvorstand mit einer Ladungsfrist von mindestens einer Woche unter Angabe der Tagesordnung per Post und/oder online (E-Mail) einberufen. Vorliegende Anträge und Bewerbungen sind auf Wunsch bereitzustellen. 

Ebenso kann eine KMV von mindestens 20% der Mitglieder beantragt werden. 

(3) Die KMV…

  • bestimmt die Grundlinien für die politische und organisatorische Arbeit des Stadtverbandes,
  • legt den Haushalt fest,
  • beschließt über das Programm,
  • beschließt über eingebrachte Anträge,
  • wählt und entlässt den Kreisvorstand,
  • nimmt die Berichte des Kreisvorstandes entgegen und
  • beschließt und ändert die Satzung.

(4)  Die Versammlungsleitung wird durch den geschäftsführenden Vorstand ausgeübt, welcher einem Mitglied die Schriftführung überträgt. Auf Antrag eines Mitglieds muss die KMV die Versammlungsleitung bzw. Schriftführung wählen. 

(5) Die KMV ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der Mitglieder, jedoch mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. 

(6) Ist die KMV nicht beschlussfähig, so muss innerhalb der nächsten 8 Wochen mit einer Ladungsfrist von mindestens einer Woche zu einer weiteren KMV eingeladen werden. Diese KMV ist in jedem Fall beschlussfähig. 

(7) Antragsberechtigt sind der Kreisvorstand, die Untergliederungen und jedes Mitglied.

(8) Die KMV kann sich eine eigene Geschäftsführung, die näheres regelt, geben. 

§ 6 Kreisvorstand

(1) Der Kreisvorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, die nach Möglichkeit verschiedengeschlechtlich sein sollen, dem/der Geschäftsführer*in und höchstens fünf Beisitzer*innen.

(2) Der/Die Geschäftsführer:in und die Sprecher:innen führen die laufenden Geschäfte des Kreisverbandes. Der/Die Geschäftsführer:in und die Sprecher:innen können jeweils alleine den Kreisverband geschäftlich nach außen vertreten und tragen die Verantwortung für die finanzielle Abrechnung, sofern sie geschäftsfähig sind.

(3) Der Kreisvorstand repräsentiert den Kreisverband politisch nach außen und gegenüber der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(4) Die Kreisvorstandsmitglieder werden für eine Jahr gewählt und müssen spätestens drei Monate nach Ende ihrer Amtszeit eine KMV einberufen. Der Vorstand bleibt während dieser Zeit drei Monate kommissarisch im Amt.

(5) Die Sprecher*innen und der/die Geschäftsführer*in müssen einzeln gewählt werden, sofern die Versammlung nichts anderes beschließt. Die Wiederwahl ist zulässig. Eine Abwahl ist, mit absoluter Mehrheit, in Verbindung mit einer Neubesetzung des Postens, jederzeit möglich. 

(6) Scheidet ein Kreisvorstandsmitglied aus, kann die KMV eine Nachwahl durchführen. Die Amtszeit des nachgewählten Vorstandsmitglieds endet mit der des übrigen Kreisvorstands. 

(7) Mindestens eine Drittel der Mitglieder des Kreisvorstandes sollten bei ihrer Wahl unter 25 Jahre alt sein. 

§ 7 Allgemeine Bestimmungen

(1) Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Wird diese nicht im ersten Wahlgang erreicht, so reicht in dem darauffolgenden Wahlgang die einfache Mehrheit.

(2) Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag eines Mitglieds erfolgt eine geheime Abstimmung. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 

(3) Die Satzung kann mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen, geändert oder aufgehoben werden. Dies muss auf der Tagesordnung der KMV fristgerecht angekündigt werden.

(4) Über jede KMV sind Protokolle anzufertigen, die den Mitgliedern auf Anfrage zugänglich zu machen sind.

(5) Ein Geschäftsjahr entspricht einem Kalenderjahr.

§ 8 Frauenförderung

(1) Die Förderung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau ist wichtiger Bestandteil der politischen Arbeit der GRÜNEN JUGEND Kreisverband Saarpfalz. Ein wesentliches Ziel der GRÜNEN JUGEND Kreisverband Saarpfalz ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen von Frauen.

(2) Alle Ämter der GRÜNEN JUGEND Kreisverband Saarpfalz sollen daher möglichst ausgeglichen mit Frauen und Männern besetzt werden. Eine Mindestquotierung gibt es jedoch nicht. Sollte ein inhaltlicher Antrag besonders in das Selbstbestimmungsrecht der Frauen eingreifen, besteht die Möglichkeit, dass zunächst die Frauen unter sich abstimmen, um dann der Versammlung das Ergebnis anzuzeigen.

§ 9 Auflösung

(1) Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine eigens dafür einberufene KMV mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

(2) Das Restvermögen fällt dem Landesverband der GRÜNEN JUGEND Saar zu. 

Diese Satzung tritt am Tag des Beschlusses in Kraft.

Die Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 08.07.2022 in Blieskastel-Lautzkirchen beschlossen.